Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht bildet nicht erst seit Inkrafttreten des WEG 2002 einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten und vertreten mehrere private und gemeinnützige Hausverwaltungen in allen Belangen des WEG. Wir garantieren den Mandanten nicht nur fundiertes und aktuelles juristisches Wissen auf diesem Gebiet, sondern bieten darüber hinausgehend bei der praktischen Umsetzung wertvolle Hilfestellung.

Ob Sie nun eine Wohnung (unabhängig davon, ob Wohnungseigentum bereits begründet wurde oder erst in Vorbereitung ist) erwerben wollen, ob Sie als Hausverwaltung schnell und praxisorientiert Auskünfte einholen oder blitzartig Klagen gemäß § 27 WEG einbringen müssen, ob Sie als Bauträger einen „wasserdichten”, Ihre Interessen berücksichtigenden und dennoch im Einklang mit den Bestimmungen des BTVG, WEG etc. stehenden Kauf- oder Anwartschaftsvertrag benötigen: Wir werden Ihre Aufträge in jedem Fall rasch, fachkundig und unbürokratisch erledigen.

Da wir seit einigen Jahren eine Reihe von Mandanten in diesem Bereich betreuen, können wir ein besonders detailliertes juristisches und praktisches Spezialwissen bei „verfahrenen” Situationen im Bereich des Miteigentums (beabsichtigte Wohnungseigentumsbegründung) sowie bei sogenannten Mischhäusern (vor Inkrafttreten des WEG 2002 wurde lediglich an einigen WE-Objekten Wohnungseigentum begründet) anbieten.


Leistungen:


 

  • Errichtung von Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträgen samt treuhändiger Abwicklung und
    grundbücherlicher Durchführung
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem WEG 2002
  • Vertretung des Wohnungeigentümers in Eigentümer-/Hausversammlungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Wohnungseigentümern