Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gibt den gesetzlichen Rahmen für Unternehmen ab, die in der Rechtsform einer Gesellschaft betrieben werden. Gesellschaftsrecht ist somit nicht allein für Kapitalgesellschaften, wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), sondern auch für Personengesellschaften, etwa die Offenen Gesellschaften (OG) oder Kommanditgesellschaften (KG), wichtig.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtigen Bereiche wie zB.:


  • Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
  • Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Realteilung
  • Errichtung von Gesellschafts-, Syndikats- und Kooperationsverträgen
  • Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
  • Fragen der Rechtsformwahl
  • Rechtsnachfolge im Familienunternehmen
  • Errichtung von Abtretungsverträgen
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensübertragung
  • Privatstiftung
  • Erwirkung einer Firmenbucheintragung
  • Beratung von Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fragen der Unternehmensführung
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Liquidation von Gesellschaften

Leistungen:


  • Ereichtung von Gesellschaftsverträgen
  • Überprüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Anmeldung beim Landesgericht als Firmenbuchgericht