Verkehrsunfälle

Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten sind die Beteiligten gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Im Falle von bloßen Sachschäden wird von den Beteiligten häufig von einer „Versicherungsangelegenheit“ gesprochen. Nicht selten kommt es aber bald darauf zu einem Sinneswandel und der Unfallhergang ist plötzlich strittig.

Zur Beweissicherung empfiehlt es sich daher auch bei Sachschäden, den „Europäischen Unfallbericht“ auszufüllen und vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen, die Polizei zur Aufnahme des Verkehrsunfalls zu rufen, allenfalls Fotos von der Unfallendlage und den Spuren (Bremsspuren, abgeworfene Fahrzeugteile etc.) anzufertigen und die Daten von Zeugen zu notieren. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, den Unfallhergang nachzuweisen.

In jedem Fall sollten Sie nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den Bestimmungen der StVO und unter Berücksichtigung der Beweislage nehmen wir – nötigenfalls nach Besichtigung der Unfallstelle – eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vor.

Auch wenn das Verschulden eindeutig beim Unfallgegner liegt und von ihm eingestanden wird, haben Sie Anspruch darauf, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend macht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Höhe des Schadenersatzbetrages dem entspricht, was Ihnen tatsächlich zusteht. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten sind von der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges zu ersetzen. Dies trifft auch dann zu, wenn Sie als Mitfahrer (z. B. im Auto eines Angehörigen oder Bekannten) verletzt wurden und Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Schadensabwicklung. Zuerst machen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend. Wir fordern für Sie den Ersatz des Sachschadens, gegebenenfalls auch Wertminderung, entgangenen Gewinn, ein angemessenes Schmerzengeld, den Ersatz der Heilbehandlungskosten, des Verdienstentgangs, der Pflegekosten, Haushaltshilfekosten und Fahrtkosten (auch für Besuchsfahrten naher Angehöriger).  Außerdem sorgen wir dafür, dass allfällige künftige Ansprüche durch ein Haftungsanerkenntnis der Haftpflichtversicherung gesichert werden.
Sollten diese Bemühungen nicht rasch von Erfolg gekrönt sein, setzen wir Ihre Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch.

In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall innerhalb von drei Jahren ab Unfalldatum.

Leistungen:


  • Kostenlose Erstberatung zur Beurteilung der Erfolgsaussichten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung
  • Verteidigung im Strafverfahren bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden
  • Vertretung bei der Abwehr von Ansprüchen